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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Anbieter Ollis Starke Hundeschule, Inhaber: Oliver Starke, Riesstraße 48, 73450 Neresheim, im folgenden „Anbieter“ und dem Kunden als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

(2) Die Leistungserbringung erfolgt im Bereich Hundetraining, im Folgenden „Training“ oder „Hundetraining“, in Form einer Dienstleistung durch den Anbieter, welche der Kunde buchen kann.

 

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, die Beratung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Trainingseinheiten erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben bei Vertragsschluss wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen. Dies betrifft insbesondere alle Informationen über den Hund.

 

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB, sondern nur gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

(1) Dem Kunden wird ein Angebot unter Mitteilung des Leistungsinhaltes, des Leistungsumfangs und der entsprechenden Vergütung unterbreitet. Dieses Angebot wird mit den AGB an den Kunden versendet/ übergeben. Der Anbieter ist für die Dauer von 2 Wochen an das Angebot gebunden.

 

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters und dessen Leistung annimmt. Im Falle einer mündlichen Annahme durch den Kunden bestätigt der Anbieter den Vertragsschluss in Textform.[LS1] 

 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Anbieter aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht tätig werden kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die in diesen AGB festgehalten sind. Erfolgt die Feststellung und Ablehnung erst nach Beginn der Leistung, bleibt der Honoraranspruch des Anbieters für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 3 allgemeine Voraussetzungen

 

(1) Die teilnehmenden Hunde müssen über wirksamen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und ggf. andere übertragbare Hundekrankheiten verfügen sowie entwurmt und in ausreichend guter körperlicher Verfassung sein. Der Impfstatus ist durch Vorlage des Impf-/Heimtierausweises nachzuweisen.

(2) Hunde mit übertragbaren Krankheiten dürfen nicht an Trainingseinheiten teilnehmen. Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten oder andere Leiden des Tieres sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

 

(3) Für die teilnehmenden Hunde muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Auf Verlangen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Jeder Teilnehmer haftet eigenverantwortlich für die von seinem Hund verursachte Schäden, gleich welcher Art.

§ 4 Inhalt des Trainings

 

(1) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen des Hundetrainings anwendet.

 

(2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Kunde Trainingsmethoden für seinen Hund ablehnt, hat er das dem Anbieter gegenüber zu erklären.

 

(3) Das Angebot des Anbieters dient nicht der Heilung oder Linderung von Krankheiten oder deren Beschwerden und beinhaltet keine individuelle Beratung im Krankheitsfall. Bei krankheitsbezogenen Beschwerden muss sich der Kunde an seinen Tierarzt wenden.  

 

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Coachings vom Anbieter erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.[LS2] 

 

(5) Sämtliche Trainingsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte der Webseite des Anbieters, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Trainingsunterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters, Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Hundetraining zu machen.

 

§ 5 Durchführung des Coachings

 

(1) Das Hundetraining kann als Einzelstunde oder Gruppenkurs [LS3] gebucht werden.

 

(2) Der Kunde ist zur Annahme des Trainings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde ist während des Trainings in vollem Umfang selbst verantwortlich für die Gesundheit seines Hundes. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Trainings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Die spätere, eigenständige und korrekte Durchführung der im Training vorgestellten Übungen und Methoden, liegt in der Eigenverantwortung und im eigenen Ermessen des jeweiligen Kunden.

 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung des Trainings abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Training zum vereinbarten Termin abzuhalten. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

 

Im Fall einer Absage durch den Anbieter bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den beim Anbieter tatsächlich eingegangen Betrag, (also abzüglich der Kosten und Gebühren) die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.

 

(4) Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, muss er dies dem Anbieter innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitteilen. Ansonsten fallen die unter § 6 Abs. 4 genannten Gebühren an.

 

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen am Inhalt oder dem Ablauf des Hundetrainings aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Trainings-Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Trainings-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

 

(6) Das Training findet entweder beim Kunden oder an vorher vereinbarten öffentlichen Plätzen statt. Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Trainings zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wurde und für diesen zumutbar ist.

 

(8) Der Anbieter ist berechtigt, Kunden von der weiteren Teilnahme der Veranstaltungen auszuschließen, wenn der Kunde tierschutzwidrig handelt, tierschutzwidrige Hilfsmittel verwendet, Dritte gefährdet oder diese durch sein Handeln stark einschränkt. Dies gilt auch, wenn ein Hund aus Sicht des Anbieters krank erscheint oder die Teilnahme eine erhebliche Stresslage darstellt. Kommt der Kunde der Aufforderung zum umsichtigen Handeln zum Wohle des Tieres nicht nach, führt dies zum Ausschluss. Bis dahin erfolgte Leistungen sind ordentlich abzurechnen; ein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Gebühren besteht nicht.

§ 6 Preise und Zahlung/ Stornogebühren

 

(1) Die Preise für das Training kann der Kunde der Website des Anbieters oder dem jeweiligen Angebot entnehmen oder telefonisch bzw. per E-Mail erfragen. Das gilt auch für den Erwerb einer 12er-Karte. Bei den Preisangaben handelt es sich um Gesamtpreise inkl. anfallender Steuern und Gebühren.

 

(2) Die Kosten einer 10er-Karte sind unmittelbar nach Vertragsschluss zu begleichen und werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Eine 10er-Karte kann erst genutzt werden, wenn die Kosten vollständig auf dem angegebenen Konto des Anbieters eingegangen sind. Bis dahin ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zu verweigern.

 

(3) Im Übrigen erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung je nach Anzahl der in Anspruch genommenen Trainingsstunden. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen und werden sodann ohne weitere Mahnung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorgaben. Weiter ist der Anbieter berechtigt, künftige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen zu verweigern bzw. zurückzuhalten.

 

(4) Die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenpflichtig. Hierfür wird eine Stornierungsgebühr voller Höhe des vereinbarten Entgeltes erhoben. Bei Fernbleiben ohne Absage oder bei nur teilweiser Teilnahme an einem gebuchten Termin ist keine Rückerstattung des für den Termin vereinbarten Entgeltes möglich. Diese Regeln gelten ebenfalls bei der Buchung einer 12er-Karte.

§ 7 Weitere Pflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Kot des eigenen Hundes entsprechend der örtlichen Vorgaben zu entsorgen.

 

(2) Der Kunde hat seinen Hund während des Trainings zwingend an der Leine zu führen, sowie auf ausreichend Abstand zu anderen Personen und Hunden zu achten. Hundekontakt an der Leine gilt es zu vermeiden. Dies gilt, sofern durch den Anbieter nicht etwas anderes angeordnet wurde.

 

§ 8 Gewährleistung

 

(1) Der Anbieter ist bemüht, alle Tätigkeiten im Hundetraining mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

 

(2) Gewährleistung für die Wirksamkeit seiner Empfehlungen und Trainingseinheiten übernimmt der Anbieter nicht. Der Erfolg des Trainings liegt zum größten Teil außerhalb seines Einflussbereichs und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden und seines Hundes ab, weshalb er nicht garantiert werden kann.

§ 9 Haftung

 

(1) Die Teilnahme des Kunden, seines Hundes am Training und einer ggf. anwesenden Begleitpersonen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

(2) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

(3) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Abs. 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Anbieters vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

 

(4) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 10 Datenschutz

 

(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

(2) Der Anbieter hält sich an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

§ 11 Widerrufsrecht

 

Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Anbieter auf die gesonderte Widerrufsbelehrung, welche dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags, welchem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 [LS1]Muss nicht sein, dient aber der Beweisbarkeit von tatsächlich vereinbarten Leistungsinhalten und Preis. Wir erleben es in der Praxis häufig, dass dadurch Streit entsteht.

 [LS2]Falls erforderlich. Kann aber auch für die Zukunft enthalten bleiben, wenn Sie derzeit noch keine solchen Materialien/ Unterlagen rausgeben.

Genauso (5)

 [LS3]Oder nur Einzelstunden?

ollis starke hundeschule
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